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Bauen ohne Ärger

Bauunternehmen gibt es wie Sand am mehr, die Frage ist deshalb, wie man bereits im Vorfeld die guten von den weniger guten Firmen unterscheiden kann. Dabei geht es insbesondere um eine Frage: Welchen Ruf hat das Unternehmen, verfügt es über ausreichend Bonität, damit die Einhaltung des Bauablaufplanes sowie die pünktliche Fertigstellung meines Bauvorhabens gewährleistet ist? Bauen ohne Ärger – wie das funktionieren kann und worauf Bauherren achten sollten, klärt dieser Artikel.

Welchen Eindruck macht die Baustelle?

Um zu erfahren, wie eine Hausbauunternehmen arbeitet, bedarf es keiner großer Mühen: eine Firma die gut im Geschäft ist, wird laufende Bauvorhaben problemlos nachweisen können. Es sollte bei vernünftiger Arbeitsweise also kein Problem haben, einem Bauinteressenten Adressen als Referenzen zu nennen. Dann sieht man sich einfach die Baustellen an, denn in der Regel kann man sich schon auf den ersten Blick einen aussagefähigen Eindruck verschaffen:

  • Sieht der Bauplatz aufgeräumt aus oder bietet sich eher ein schlampigen Anblick?
  • Sind die Baumaterialien ordentlich gelagert und gut gegen Witterungseinflüsse geschützt?
  • Ist die Baustelle gut gegen Unbefugte gesichert? 
  • Gibt es bei größeren Bauvorhaben eine befestigte Baustellenzufahrt, die den Gehweg ausreichend schützt ?
  • Falls die Firma Subunternehmen beschäftigt: handelt es sich hier um Fachfirmen mit entsprechendem Gerät und Materialien? Oder treten die Bauarbeiter ohne jegliche Firmierung auf?
  • Handelt es sich womöglich um Scheinselbständige mit dubiosen Unterverträgen?
Kleine Bauarbeiter aus Plastik tragen Modellhaus
Ideal sind Infos von Bauherren, die bereits Erfahrungen mit der Baufirma gemacht ahbenFoto: pixabay.com

Bonität prüfen und Erfüllungsbürgschaft fordern!

Die Bonität eines Bauunternehmens ist von entscheidener Bedeutung, wenn es um die planmäßige Durchführung und Fertigstellung des Bauvorhabens geht. Informationen über die finanzielle Lage von Firmen erhält man gegen eine einmalige Gebühr von Wirtschaftsauskunfteien oder auch vom Bauherrenschutzbund►. Auf Wunsch der Bauinteressenten sollte das ausgewählte Bauunternehmen auch in der Lage sein, eine Erfüllungsbürgschaft von der Bank der Firma vorzulegen. Die zusätzlichen Gebühren werden zwar oft auf den Bauherren umgelegt. Diese Kosten sollte man aber nicht scheuen, denn ein Irrtum kommt meist deutlich teurer zu stehen.

Ein Sachverständiger erspart Ärger beim Bauen

Wichtig ist auch die Frage der Bauüberwachung während der Bauphase. Eine seriöse Baufirma sollte kein Problem damit haben, die einzelnen Bauabschnitte von eine Bausachverständigen prüfen zu lassen. Er wird von dem bezahlt, der ihn bestellt, also meist vom Kunden. Diese begleitende Überwachung sollte insbesondere dann schriftlich fixiert werden, wenn es sich um einen so genannten Bauträgervertrag handelt.

Bauträger haben in aller Regel bis zur Endabnahme und Übergabe des Objektes das Hausrecht und können deshalb bei einem ausbrechenden Streit während der Bauphase dem Sachverständigen den Zutritt verweigern. Für bestimmte Bauvorhaben, z. B. im Rahmen der Parzellierung eines größeren Baufeldes, wird oftmals eine spezielle Projekt GmbH ins Leben gerufen. 

Weißes Männchen präsentiert Modellhaus
Die Begleitung durch einen Bausachverständigen sollte für die Baufirma kein Problem darstellenFoto: pixabay.com

Andere Bauherren nach ihren Erfahrungen fragen!

Das Stammkapital beschränkt sich dann oft auf die Mindesteinlage von 25.000 Euro und ist damit recht gering. Hier empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Mit  etwas Glück trifft man auf der einen oder anderen Baustelle auch mal den Bauherren, den man dann freundlich ins Gespräch ziehen kann. Sie sind in aller Regel auskunftsfreudig, die guten Erfahrungen werden sie gern weitergeben. Die schlechten allerdings erst recht, insebesondere wenn es um das Thema Pfusch am Bau geht. Ein Bauinteressent kann somit deutlich mehr erfahren, als Baufirmen und bunte Prospekte für gemeinhin mitteilen.

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