Auflassung
- muss notariell beglaubigt werden und ist die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum im Grundbuch auf den Namen des Käufers umgeschrieben werden kann. Erst nach Umschreibung ist der Käufer Eigentümer.
- muss notariell beglaubigt werden und ist die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum im Grundbuch auf den Namen des Käufers umgeschrieben werden kann. Erst nach Umschreibung ist der Käufer Eigentümer.