Baubeginnanzeige
-ist die Meldung an die zuständige Baubehörde vor Beginn der Bauausführungen. Diese sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen. Sind auch Medienversorger entsprechend zu benachrichtigen, so teilt dies das Bauamt dem Bauherren mit.
-ist die Meldung an die zuständige Baubehörde vor Beginn der Bauausführungen. Diese sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen. Sind auch Medienversorger entsprechend zu benachrichtigen, so teilt dies das Bauamt dem Bauherren mit.