Erbbaurecht
hier wird der Bauherr nicht Eigentümer des Grundstückes. Er erwirbt das Recht, ein Grundstück für eine bestimmte Nutzungsdauer zu bebauen. Er entrichtet dafür einen bestimmten Betrag, den Erbbauzins.
hier wird der Bauherr nicht Eigentümer des Grundstückes. Er erwirbt das Recht, ein Grundstück für eine bestimmte Nutzungsdauer zu bebauen. Er entrichtet dafür einen bestimmten Betrag, den Erbbauzins.