Notarbestätigung
ist die Mitteilung an die Bank, dass die rangrichtige Eintragung der Grundschuld erfolgen kann. Das Darlehen kann somit an den Verkäufer ausgezahlt werden, obwohl die Eintragung im Grundbuch noch nicht vollzogen ist.
ist die Mitteilung an die Bank, dass die rangrichtige Eintragung der Grundschuld erfolgen kann. Das Darlehen kann somit an den Verkäufer ausgezahlt werden, obwohl die Eintragung im Grundbuch noch nicht vollzogen ist.