Termine
Baubeginn, maximale Bauzeit und der Zeitpunkt der Endabnahme sollten, im Bauvertrag geregelt sein. Dies ist in Bezug eines verbindlichen Auszugstermins des Bauherren aus seiner bisherigen Wohnung besonders wichtig. "
Baubeginn, maximale Bauzeit und der Zeitpunkt der Endabnahme sollten, im Bauvertrag geregelt sein. Dies ist in Bezug eines verbindlichen Auszugstermins des Bauherren aus seiner bisherigen Wohnung besonders wichtig. "