Ratgeber - Mein Balkon
Wäsche aufhängen
Wer seine Wäsche gerne an der frischen Luft trocknen lassen möchte, jedoch über keinen Garten verfügt, dem bietet sich natürlich der Balkon als Alternative an.
Es gibt jedoch Vermieter, welche dem Mieter das Wäsche trocknen auf dem Balkon gern untersagen würden, da sie der Meinung sind, dass Wäscheständer das Gesamtbild der Fassade unschön beeinträchtigen. Es gibt Mietverträge und Hausordnungen, in denen es Mietern ausdrücklich untersagt ist ihre Wäsche auf dem Balkon zu trocknen.

Die Größe kann entscheidend sein
Laut Deutschem Mieterbund hat jedoch ein Mieter das grundsätzliche Recht seine „kleine“ Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, ganz gleich ob er hierzu eine Leine spannt oder einen Wäscheständer aufstellt. Dies bezieht sich aber auf Wäscheteile welche von der Größe her überschaubar sind, bei sehr großen Wäschestücken wie z.B. Bettlaken o.ä. Sieht die Sache schon anders aus: Das aufhängen dieser Wäsche kann durch die Hausordnung durchaus rechtswirksam untersagt werden, wie einige Amtsgerichte schon entschieden haben.
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass aufgestellte Wäscheständer nicht über die Höhe des Balkongeländers hinaus ragen, dadurch könnten sich Mitmieter aus ästhetischen Gründen belästigt fühlen. Auch das Anbringen von Trockenvorrichtungen, welche mittels Dübel und Verankerungen fest mit der Hauswand verbunden sind, kann der Vermieter verbieten, da dies möglicher Weise eine Beschädigung des Bauwerks mit sich bringt.
Also: das Aufhängen kleinerer, unauffälliger Wäsche kann dem Mieter weder durch den Mietvertrag noch durch eine Klausel in der Hausordnung untersagt werden, das Trocknen „größerer“ Wäsche sollte nicht ohne das Einverständnis des Vermieters/Mitmieter erfolgen.